Für die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung ist grundsätzlich die Gemeinde verantwortlich. Die anfallenden Abwässer der Katastralgemeinden Gersdorf und Hartensdorf (geschlossene Ortsgebiete) werden über den öffentlichen Abwasserkanal des Abwasserverbandes Mittleres Feistritztal (Verbandskläranlage Großsteinbach) abgeleitet und in der Verbandskläranlage Großsteinbach gereinigt. In der Katastralgemeinde Gschmaier (Streusiedlung) erfolgt die Entsorgung durch die Abwassergenossenschaft Lichtenegg/Kampelberg und die Abwassergenossenschaft Obergschmaier sowie durch verschiedene Einzelanlagen. In der KG Oberrettenbach werden die Abwässer der gemeindeeigenen Kläranlage zugeführt.
Ein Großteil der Abwässer des Gemeindegebietes wird über den öffentlichen Abwasserkanal entsorgt. Zuständig für das Kanalsystem ist die Gemeinde.
Um die Funktion der Abwasserreinigung nicht zu beeinträchtigen, beachten Sie bitte: Kein Öl oder Fett in den Kanal (gehört zum ASZ), keine Textilien, Hygieneartikel usw. über das WC entsorgen, Wasch- und Putzmittel nur in der unbedingt notwendigen Dosierung verwenden.
Kosten für die Entsorgung über den Abwasserverband Mittleres Feistritztal siehe "Steuern und Abgaben".