Heizkostenzuschuss 2023/2024

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 in Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, in den Stadtämtern, sowie in den Sercicezentren und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.

Auch in diesem Jahr werden die Einkommensobergrenzen (Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen) auf das aktuelle EU-SILC-Niveau angehoben. Diese betragen:

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro,
  • Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro,
  • sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Website Land Stmk:
Heizkostenzuschuss  Land Stmk. 2023/24


Gemeinde Gersdorf an der Feistritz
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