Heizkostenzuschuss 2024/2025

Ab sofort kann im Gemeindeamt oder Online ein Antrag auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss des Landes für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 340,- für alle Heizungsanlagen gestellt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Personen die seit 1. September 2024 den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben

  • Keine Wohnunterstützung beziehen

  • Die Einkommensgrenzen folgender Richtwerte nicht übersteigt:

  • Einpersonenhaushalt € 1.572,00

  • Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.358,00

  • jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 472,00

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Das Einkommen errechnet sich durch das Monatsnettoeinkommen mal 14 dividiert durch 12. Die Antragstellung ist bis spätestens 28. Februar 2024 möglich. Pro Haushalt kann nur EIN Ansuchen gestellt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Richtlinien.

Website: Heizkostenzuschuss  Land Stmk. 2023/24

  Heizkostenzuschuss Richtlinien


Gemeinde Gersdorf an der Feistritz
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